Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der BLANQ Aufbereitung, Am Daens 10, 52379 Langerwehe (nachfolgend „BLANQ") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde") im Rahmen der erbrachten Fahrzeugaufbereitungsleistungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche zwischen BLANQ und dem Kunden geschlossenen Verträge über Fahrzeugaufbereitung, einschließlich Innen- und Außenreinigung, Politur, Lackpflege und Versiegelung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn BLANQ ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote von BLANQ sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald BLANQ einen Auftrag des Kunden schriftlich, in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) oder durch Beginn der Arbeiten bestätigt. Terminvereinbarungen sind verbindlich; Absagen sollten spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. BLANQ erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Aufbereitungsbetriebs. Mehrleistungen, die während der Bearbeitung sinnvoll oder notwendig erscheinen, werden vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs sofort fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Zahlung erfolgt bar, per EC- oder Kreditkarte oder per Überweisung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde übergibt das Fahrzeug vollständig und entfernt vor Auftragsbeginn alle persönlichen Wertgegenstände. Für nicht entfernte Gegenstände übernimmt BLANQ keine Haftung. Auf nicht offensichtliche Vorschäden, Folierungen, Sonderlackierungen oder empfindliche Materialien hat der Kunde vor Auftragsbeginn ausdrücklich hinzuweisen.

6. Haftung

BLANQ haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst sind. Im Übrigen haftet BLANQ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug (z. B. Steinschläge, Lackschäden, lose Verkleidungen) übernimmt BLANQ keine Haftung.

7. Mängelrüge

Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Übergabe, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden in Textform anzuzeigen, damit BLANQ Gelegenheit zur Nachbesserung erhält. Spätere Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

9. Verbraucherstreitbeilegung

BLANQ ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.